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Gutachterausschuss

Gemeinsamer Gutachterausschuss

Zu den Hauptaufgaben des Gutachterausschusses (GAA) gehören die Führung der Kaufpreissammlung sowie deren Auswertung und die darauf basierende Ermittlung der Bodenrichtwerte und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten. Der GAA erstattet außerdem Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken.

Der Umfang der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und die geforderte Qualität der Arbeit der GAAs haben in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Zwar waren viele der 'neuen' Aufgaben bereits in bestehenden Richtlinien und Verordnungen geregelt, aber erst durch zahlreiche Novellierungen und Änderungen wurde gewissermaßen deren Notwendigkeit untermauert. Die wichtigsten Änderungen betrafen seit 2008 das Erbschaftssteuerreformgesetz, das Baugesetzbuch, die Immobilienwertermittlungsverordnung, die Sachwertrichtlinie, die Bodenwertermittlungsrichtlinie und die Vergleichswertrichtlinie.

Insbesondere die Grundsteuerreform erfordert ordentlich ermittelte Bodenrichtwerte, wie das aktuell für Baden-Württemberg beschlossene Landesgrundsteuergesetz zeigt. Maßgeblich für die Ermittlung der Grundsteuer werden nämlich die Bodenrichtwerte sein. Alle neuen Vorschriften mit Bezug zum Gutachterwesen haben das Ziel, eine höhere Qualität zu sichern. Diese Qualität war in Baden-Württemberg aufgrund der dezentralen Gliederung der GAAs bisher nicht gegeben. Insbesondere kleine Gemeinden waren und sind aufgrund des geringen Immobilienumsatzes nicht in der Lage, die geforderten Daten zu ermitteln. Am 11.10.2017 trat eine neue Gutachterausschussverordnung in Kraft. Darin wird unter anderem ermöglicht, dass benachbarte Gemeinden Zusammenschlüsse gründen und Aufgaben übertragen können, um den gesetzlichen Pflichten nachzukommen. So kann die Fachkompetenz und Erfahrung mehrerer Gutachterausschüsse gebündelt und eine höhere und vor allem einheitliche Qualität erreicht werden.

Die benachbarten Gemeinden Philippsburg, Graben-Neudorf, Linkenheim-Hochstetten, Oberhausen-Rheinhausen, Dettenheim führten seit Ende 2018 Gespräche über eine Kooperation. Im Spätjahr 2019 beschlossen die Mitgliedsgemeinden nach unkomplizierten und konstruktiven Gesprächen den Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung als Grundlage des gemeinsamen Gutachterausschusses. Der endgültige, formelle Beschluss konnte erst kurz vor dem Zusammenschluss erfolgen, damit der bestehende Gutachterausschuss für die Gemeinden Philippsburg und Oberhausen-Rheinhausen beim Gemeindeverwaltungsverband (GVV) seine Arbeit so lange wie möglich weiterführen konnte. Vor den Beschlussfassungen zum neuen Gutachterausschuss musste nämlich eine Rückdelegierung der Aufgabe vom GVV an die Gemeinden erfolgen.

Der Zusammenschluss der GAAs betrifft einen Bereich mit insgesamt ca. 54.000 Einwohnern. Sitz der Geschäftsstelle ist Philippsburg. Die Stadt Philippsburg stellt künftig das zur Erledigung der Aufgabe notwendige, entsprechend qualifizierte Personal zur Verfügung. Um die notwendigen lokalen Kenntnisse des Immobilienmarkts in den neuen GAA einzubringen ist eine ausreichende Zahl an Gutachtern aus jeder Gemeinde vertreten.

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