Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch
aktuelle Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Entwurf Bebauungsplan "Waldteiler III", Fassung vom 08.01.2024
Bebauungsplan "Wilhemstraße Nord"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Möglichst frühzeitig soll die Öffentlichkeit in den Planungsprozess zum Bebauungsplan mit einbezogen werden. Dies wird zu einem Zeitpunkt der Fall sein, wenn bereits ein Rohkonzept für die Planung vorliegt, das auch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung schon ausreichend konkret darstellt, die Planung aber gleichzeitig noch flexibel und nicht bis in alle Einzelheiten ausgearbeitet ist. Je nach erwartetem Interesse der Öffentlichkeit wird die Beteiligung als öffentliche Veranstaltung oder in Form einer Darlegung im Amtsblatt der Gemeinde Dettenheim mit anschließender zweiwöchiger öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Öffentliche Auslegung der Planung im Bürgermeisteramt mit Gelegenheit zur Äußerung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Hat ein Bebauungsplan einen in sich stimmigen Planungsstand erreicht, wird er dem Gemeinderat zur Entscheidung über die öffentliche Auslegung vorgelegt. Findet der Plan die Billigung des Gemeinderats kann die zweite Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Die öffentliche Auslegung wird mindestens eine Woche vor Beginn im Amtsblatt der Gemeinde Dettenheim bekannt gegeben. Der Plan liegt dann in der Regel für einen Monat in den Räumen des Bürgermeisteramts im Rathaus Liedolsheim zur Einsicht aus.
In dieser Zeit können Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Dies ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Liedolsheim, Zimmer 204, Bächlestraße 33 in 76706 Dettenheim möglich.