Wahlen: Gemeinde Dettenheim

Seitenbereiche

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags stattfindet. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den anstehenden Wahlen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Wahlamt wenden.

Mail: wahlen[@]dettenheim.de

Telefon: Herr Schurr 07247 931-118 oder Frau Bruckschen 07247 931-119

Weiterführende Informationen finden sich auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin.

Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Bundestag am 23. Februar 2025

Für die Vorbereitung und Durchführung einer vorgezogenen Neuwahl gelten – wie auch für eine regulär stattfindende Bundestagswahl – grundsätzlich die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl wurden viele Termine und Fristen vorgezogen bzw. verkürzt. Dies gilt auch für die Briefwahl. Bei vergangenen Wahlen betrug der Zeitraum für die Beantragung von Briefwahlunterlagen meist fünf Wochen oder mehr. Aktuell gehen wir davon aus, dass bei der Wahl zum Bundestag lediglich zwei Wochen zur Verfügung stehen.

Vermutlich Mitte Januar bis Anfang Februar erhalten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.

Die Briefwahl kann dann auf verschiedene Arten beantragt werden:

  • Per Post – einfach Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und in den Briefkasten beim Rathaus einwerfen
  • Online hier beantragen, die notwendigen Angaben können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen
  • Persönlich im Rathaus

Nach erfolgreicher Beantragung der Briefwahl verschicken wir folgende Unterlagen an die Antragsteller:

  • amtlicher Stimmzettel
  • Wahlschein
  • amtlicher Stimmzettelumschlag (weiß)
  • amtlicher Wahlbriefumschlag (rot)
  • Merkblatt mit Erläuterungen

Laut unseren Informationen liegen uns frühestens am Montag, 10. Februar 2025 alle erforderlichen Unterlagen für die Briefwahl vor. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass zunächst die Wahlvorschläge zugelassen und die Stimmzettel gedruckt werden müssen. Wir haben daher keinerlei Einfluss auf einen früheren Liefertermin. Bitte kalkulieren Sie diese kurze Zeit auch bei der Rücksendung der Wahlbriefe entsprechend ein. Diese müssen bis Sonntag, 23 Februar 2025, 18.00 Uhr beim Wahlamt, Bächletraße 33 eingegangen sein.

Aufgrund dieser kurzen Fristen werden wir Ihnen – wie auch bei vergangenen Wahlen – eine Möglichkeit anbieten, Ihr Wahlrecht direkt bei Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort auszuüben.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuz-chen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.“

Ergebnisse der vergangenen Wahlen