Bürgermeisterwahl - Neuwahl am 12.02.2023
Am 12.02.2023 geht die Bürgermeisterwahl in die zweite Runde, die Wählerinnen und Wähler sind aufgerufen, erneut zu entscheiden, wer das Amt in den nächsten acht Jahren ausüben wird. Die Wahllokale werden wieder von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann mit seinem Personalausweis wählen gehen.
Gewählt ist, wer die meisten Stimmen hat. Ein bestimmter Prozentsatz wie im ersten Wahlgang ist nicht erforderlich. Das Ergebnis des ersten Wahlganges zählt selbstverständlich nicht mehr mit.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Informationen zur Briefwahl bei Neuwahl
Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde kann jedoch erst ab dem 06.02.2023 erfolgen. Dies ergibt sich daraus, dass die Stimmzettel erst nach Beendigung der Bewerbungsfrist und der formalen Beschlussfassung des Gemeindewahlausschusses über die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erfolgen kann. Die Bewerbungsfrist für die Neuwahl endet am 01.02.2023 um 18:00 Uhr. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Bewerberzulassung findet am 01.02.2023 im 18:30 Uhr im Rathaus Liedolsheim statt. Im Anschluss werden die Stimmzettel durch eine Druckerei gedruckt und stehen der Gemeindeverwaltung ab dem 06.02.2023 zur Verfügung.
Die Frist zur Beantragung endet grundsätzlich am Freitag vor dem jeweiligen Wahlabend (10.02.2023) um 18:00 Uhr. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Sie den Wahlschein am Wahltag noch bis 15:00 Uhr beim Wahlamt beantragen.
Online Briefwahl beantragen
Sie können unter dem aufgeführten Link ab sofort online Briefwahl beantragen. Alle hierfür erforderlichen Daten können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen. Die Möglichkeit der Onlinebeantragung endet am 09.02.2023 um 12:00 Uhr. Danach sind Anträge nur noch schriftlich oder persönlich möglich.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch Mitarbeiter der Gemeinde zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, nutzen Sie bitte eine der beschriebenen anderen Antragsmöglichkeiten.
Hier: Briefwahlunterlagen online beantragen
Schriftlicher Antrag auf Briefwahlunterlagen (auch per E-Mail)
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Formular zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus und geben Sie den Antrag im Rathaus ab oder werfen ihn in den Briefkasten.
Alternativ besteht die Möglichkeit, durch formlosen Brief oder per E-Mail Briefwahl zu beantragen. Hierfür geben Sie bitte folgende Daten an:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
Jeder Wahlberechtigte muss grundsätzlich einen separaten Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt.
Persönlicher Briefwahlantrag
Die Briefwahlunterlagen können zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlamtes auch persönlich beantragt und abgeholt werden. An einen anderen als die/den Antragsteller/in dürfen die Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Im Rathaus ist auch die Möglichkeit gegeben, direkt per Briefwahl zu wählen.
Besonderheit bei der Bürgermeisterwahl:
Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Erstwahl konnten Sie bereits angeben, ob Sie für eine eventuelle Neuwahl auch Briefwahlunterlagen möchten. Wenn Sie dies im Antrag vermerken, werden Ihnen automatisch für diese Wahl auch Briefwahlunterlagen zugestellt. Vermerken Sie dies nicht, erfolgt keine automatische Ausstellung der Briefwahlunterlagen. Wenn Sie dann doch per Briefwahl an der Bürgermeisterwahl teilnehmen wollen, müssen Sie einen erneuten Antrag stellen.
Informationen zur Wahlbenachrichtigung
Wann erhalte ich meine Wahlberechtigung?
Die Wahlbenachrichtigung ist die amtliche Benachrichtigung des Wählers über Wahltermin und -lokal. Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl gibt.
In Zusammenarbeit mit unserem Rechenzentrum erfolgt am 19.12.2022 die Auswahl der Wahlberechtigten aus dem Melderegister. Die Wahlbenachrichtigungen werden im Anschluss gedruckt und dann der Deutschen Post zur Versendung übergeben. Wir gehen davon aus, dass ab dem 27.12.2022 die Wahlbenachrichtigungen bei den Wahlberechtigen eingehen. Bis zum 08.01.2023 sollten alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Ist Ihnen bis zum 08.01.2023 keine Wahlbenachrichtigung zugegangen obwohl Sie der Meinung sind für die Bürgermeisterwahl wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, in der Zeit vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl (= 09.01.2023 bis 13.01.2023) in das Wählerverzeichnis einzusehen und die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer eingetragenen Daten zu überprüfen. Halten Sie Angaben für unrichtig oder unvollständig, können Sie in dieser Zeit Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?
Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie davon ausgehen, dass Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mit in den Wahlraum nehmen, können Sie dennoch wählen. Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Wenn Sie dagegen keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, könnte es sein, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind. In diesem Fall hat der Wahlvorstand Sie zurückzuweisen und Sie können nicht wählen.