Jahresrechnung 2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Dettenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt. Nach § 95b Abs. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg liegt die Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Erläuterungen, von Montag, 28.02.2022 bis einschließlich Dienstag, 08.03.2022 beim Bürgermeisteramt Dettenheim, Bächlestraße 33 in 76706 Dettenheim, im Foyer vor Raum 207 öffentlich aus und kann Montag bis Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zum Foyer lediglich zwei Personen parallel gestattet werden kann. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Zurtitts gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind erforderlich.
Dettenheim, 23.02.2022
gez. Göbelbecker, Bürgermeisterin
Jahresabschluss 2019 -Wasserversorgungsbetrieb Dettenheim-
Der Gemeinderat der Gemeinde Dettenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Februar 2022 den Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Dettenheim für das Wirtschaftsjahr 2019 festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 16 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes Baden-Württemberg und der Eigenbetriebsverordnung Baden-Württemberg. Der Jahresabschluss 2019 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang einschl. Anlagenachweis liegt,von Montag, 28.02.2022 bis einschließlich Dienstag, 08.03.2022beim Bürgermeisteramt Dettenheim, Bächlestraße 33 in 76706 Dettenheim, im Foyer vor Raum 207 öffentlich aus und kann Montag bis Freitag vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 15:00 Uhr bis 18:15 Uhr eingesehen werden.
Wir weisen darauf hin, dass der Zutritt zum Foyer lediglich zwei Personen parallel gestattet werden kann. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Zurtitts gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind erforderlich.
Dettenheim, 23.02.2022
gez. Göbelbecker, Bürgermeisterin
Jagdverpachtung 2025
Verpachtung der Jagdbezirke in Dettenheim
Die Jagdbögen I, II, IIa, III, IV, V und VI in Dettenheim werden ab 01. April 2025 auf sechs Jahre bis 31.03.2031 verpachtet. Die Jagdbögen I, II, und III sind sowohl gemeinschaftliche Jagdbezirke als auch Eigenjagdbezirke der Gemeinde Dettenheim, die Jagdbögen IIa, IV, V und VI Eigenjagdbezirke der Gemeinde Dettenheim. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe. Der Nachweis der Jagdberechtigung ist vorzulegen.
Der jährliche Pachtzins beträgt 3,00 € pro Hektar Feld, 12,00 € pro Hektar Wald und 3,00 € für Gewässer (bei Halbierung der Fläche).
Die Gesamtpachtsumme pro Pachtjahr beträgt für die einzelnen Jagdbögen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwehrsteuer für die Eigenjagdbezirke und aufgrund der neuesten Flächenberechnung der Jagdbezirke:
Jagdbogen I: 3.071,44 Euro
Jagdbogen II: 1.169,79 Euro
Jagdbogen IIa: 1.216,66 Euro
Jagdbogen III: 4.060,46 Euro
Jagdbogen IV: 2.267,66 Euro
Jagdbogen V: 3.511,81 Euro
Jagdbogen VI: 314,16 Euro
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist für Donnerstag, den 20.02.2025 geplant.
Eine Interessensbekundung kann ab Montag, den 09.12.2024 bis spätestens Freitag, den 24.01.2025, 09:00 Uhr, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpacht“ bei der Gemeinde Dettenheim, Bächlestr. 33, 76706 Dettenheim, eingereicht werden. Die Jagdverpachtung erfolgt durch den Gemeinderat am 18.02.2025, nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrates. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hauptamtsleiter Goldberg, 07247 931-103 bzw. swen.goldberg@dettenheim.de