Öffentliche Bekanntmachungen
Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Dettenheim für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Dettenheim am 28.02.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019
Mit Beschluss vom 22. April 2009 hat der Landtag Baden-Württemberg das Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts verabschiedet. Darin wurden die Gemeinden verpflichtet das neue NKHR verbindlich bis spätesten 01.01.2020 einzuführen. Durch Grundsatzbeschluss vom 04.07.2017 hat der Gemeinderat einstimmig die Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) beschlossen. Die Umsetzung erfolgt zum 01.01.2019. In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 16.06.2020 wurde zum Einstieg in die Thematik ein erster Entwurf vorgestellt werden. Einstimmig hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung vom 22.06.2021 den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 mit den dazugehörenden Sonderinventurrichtlinien dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen. Ausstehende Abschlussbuchung konnten noch durchgeführt werden. Diese sind in die Beschlussvorlage eingearbeitet.
Die bisherige kamerale Buchführung wurde durch die doppelte Buchführung abgelöst. Die doppelte Buchführung setzt eine Bilanz voraus. Die kommunale Bilanz beinhaltet wie die kaufmännische Bilanz in den Unternehmen die Gegenüberstellung von Vermögen und dessen Finanzierung. Sie ist in Kontoform aufzustellen. Nachfolgend kurz die wichtigsten Eckpunkte dargestellt:
- Neubewertung des Vermögens
- Übernahme der Kassenreste (Forderungen und Verbindlichkeiten) zum 01.01.2019
- aktive Rechnungsabgrenzungsposten wie bspw. Beamtengehälter und passive Rechnungsabgrenzungsposten wie die periodengerechte Abgrenzung der Grabnutzungsrechte
- Rückstellungen für Gebührenüberschüsse in der Abwasserbeseitigung (kostenrechnende Einrichtungen)
Größtes Teilprojekt war die Vermögenbewertung. Hierfür hat die Verwaltung 4 Sonderinventurrichtlinien aufgestellt. Einige Bereich mussten aufgrund der bereits vorhandenen und vollständigen Vermögenserfassung nicht neu bewertet werden. Die Anwendung von Bewertungserleichterungen und Wahlrechten dem § 62 GemHVO kamen zum Einsatz. Nun geht mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und der damit verbundenen Vermögensbewertung ein langer und aufwändiger Prozess zu Ende. Der Grundstein für die Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2019 ist gelegt. Der Gemeinderat beschloss am 22.07.2021 einstimmig die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 und stimmte den Sonderinventurrichtlinien zu. Die Unterlagen sind der Rechtsaufsicht vorzulegen. Weiter erfolgt eine Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Die Eröffnungsbilanz sowie weitere Unterlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Dettenheim.