Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung ist eine Verfahrensart für nationale Vergabeverfahren. Bei solchen Verfahren zur Vergabe von Aufträgen, deren Wert unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt, hat der Auftraggeber grundsätzlich das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung zu wählen (§ 3 Abs. 1 VOB/A).
Der Auftraggeber kann eine beschränkte Ausschreibung als Verfahrensart nur wählen, wenn die im Einzelnen definierten Anwendungsvoraussetzungen vorliegen. Nach § 3 Abs. 1 VOB/A werden bei beschränkter Ausschreibung Bauleistungen im vorgeschriebenen Verfahren nach Aufforderung einer beschränkten Zahl von Unternehmen zur Einreichung von Angeboten vergeben, ggf. nach öffentlicher Aufforderung, Teilnahmeanträge zu stellen (beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb).
Eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig bei Auftragswerten ohne Umsatzsteuer bis zu € 50.000,00 bei Ausbaugewerken, bis zu € 150.000,00 bei Tiefbaugewerken und bis zu € 100.000,00 bei übrigen Gewerken oder wenn eine öffentliche Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis gehabt hat oder wenn eine öffentliche Ausschreibung aus anderen Gründen (z.B. Dringlichkeit, Geheimhaltung) unzweckmäßig ist.
Eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ist zulässig, wenn die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann oder wenn die Bearbeitung des Angebots einen außergewöhnlich hohen Aufwand erfordert. Bei einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb ermittelt der Auftraggeber zunächst geeignete Bieter durch einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Anschließend fordert er diese zur Abgabe eines Angebots auf. Er kann dabei die Zahl der Bieter, die er zur Angebotsabgabe auffordert, im Vorfeld beschränken. Es sollen jedoch mehrere, bei Bauvergaben im Allgemeinen mindestens drei geeignete Bewerber aufgefordert werden (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A).
In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte entspricht das "nicht offenes Verfahren" dem Verfahren der beschränkten Ausschreibung.
Ablauf beschränkte Ausschreibung
Die Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten unter der Absenderkennung
info(@)vergabe24.de eine E-Mail mit dem Link zu den bereitgestellten Vergabeunterlagen.
- kostenloser Download über Vergabe24 oder
- kostenlose Bestellung in Papierform über den Staatsanzeiger für
Baden-Württemberg Gmbh
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 66601-555
Faxnummer: 0711 66601-84
E-Mail schreiben
Eine vorherige Registrierung ist nicht erforderlich. - Angebotsabgabe in Papierform an die Gemeinde Dettenheim, Bauamt, Bächlestraße 33, 76706 Dettenheim
- Elektronische Angebotsabgabe über Vergabe24
Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen gem. § 19 Abs. 5 VOB/A
Derzeit keine vorhanden
Bekanntgabe erfolgter Vergaben gem. § 20 Abs. 3 VOB/A
Aufträge nach VOB werden bei freihändigen Vergaben ab 15.000 Euro und beschränkte Ausschreibungen ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für mindestens sechs Monate veröffentlicht.
Bekanntmachung vergebener Aufträge nach § 30 UVgO
Aufträge nach VOB werden bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergaben ohne Teilnehmerwettbewerb ab ab einem Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für mindestens drei Monate veröffentlicht.