Zentrale Vormerkung: Gemeinde Dettenheim

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Zentrale Vormerkung

Bitte beachten Sie, dass Ihre Vormerkung von den Kindertageseinrichtungen nur bearbeitet werden kann, wenn diese vollständig ausgefüllt wurde und die Arbeitgeberbescheinigung fristgemäß spätestens acht Monate vor gewünschter Aufnahme in der Einrichtung in der Vormerkung hochgeladen wurde. Die Arbeitgeberbescheinigungen müssen von allen Eltern (auch diejenigen in Elternzeit)  vorgelegt werden, unabhängig der Betreuungsform.

Hier können Sie Ihr Kind/ Ihre Kinder für einen Betreuungsplatz vormerken lassen.

 

Informationen beim Zuzug nach Dettenheim

Wir bitten Sie, Ihre aktuelle Meldeanschrift bei der Vormerkung anzugeben und nicht die künftige Adresse in Dettenheim. Ihre Vormerkung wird sonst nicht bearbeitet.Bitte geben Sie unter „Wichtige Informationen zum Kind“ an, dass Sie vorhaben, nach Dettenheim umzuziehen. Bitte vermerken Sie dort auch die künftige Anschrift in Dettenheim sowie das voraussichtliche Zuzugsdatum. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Zentrale Vormerkung

Fragen und Antworten zur Zentralen Vormerkung

1. Welche Aufnahmekriterien gelten? Spielt das Anmeldedatum bei der Aufnahme eine Rolle?
Das Aufnahmeverfahren ist vereinheitlicht. Folgende Aufnahmekriterien werden von allen Trägern/ Kindertageseinrichtungen berücksichtigt (die folgende Auflistung stellt keine Reihenfolge dar):

  • Die Anmeldung für einen Kindergarten-/Krippenplatz erfolgt erst nach der Geburt.
  • Die Anmeldung muss spätestens sechs Monate vor Aufnahmedatum erfolgen (Ausnahme: Bei Zuzug nach Dettenheim).
  • Das Alter der Kinder wird berücksichtigt, d.h. ältere Kinder zuerst.
  • Geschwisterkinder werden bevorzugt aufgenommen.
  • Krippenkinder bekommen in den zugehörigen Kindergärten einen Platz(Sofern möglich).
  • Mitarbeiterkinder erhalten bevorzugt einen Platz(Nicht zwingend in der gleichen Einrichtung).
  • Kinder werden nach Möglichkeit in ihrem Ortsteil aufgenommen.
  • Kinder berufstätiger Eltern und Alleineerziehender erhalten bei sonst gleichwertigen Kriterien den Vorzug. Eine entsprechende Bescheinigung ist vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass das Anmeldedatum der Vormerkung bei den Vergabekriterien keine Berücksichtigung findet. Ausschlaggebend sind die oben genannten Kriterien.

2. Wann muss ich mein Kind vorgemerkt haben?
Stichtag für die Vormerkung ist der 01. März für das folgende Kindergartenjahr (01.09.-31.08.). Die Vormerkung muss spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum erfolgt sein.

3. Ich habe den Stichtag verpasst.
Eltern, die durch Zuzug oder andere Gründe den Anmeldestichtag verpasst haben, können ihr Kind auch jederzeit online vormerken und nehmen dann am Nachrückverfahren teil.

4. Kann ich schon während der Schwangerschaft die Vormerkung vornehmen?
Nein, das ist nicht möglich. Bei der Vormerkung können in der Zukunft liegenden Geburtsdaten nicht eingetragen werden.

5. Was muss ich tun/ An wen muss ich mich wenden, wenn ich die Online-Vormerkung abgeschickt/gespeichert habe?
Wenn Sie die Vormerkung gespeichert haben, wird diese zunächst einmal an die von Ihnen gewünschten Einrichtungen weitergeleitet - und zwar in der Reihenfolge der von Ihnen ausgewählten Einrichtungen. Die erste Einrichtung bearbeitet Ihre Anfrage und teilt Ihnen den gewünschten Platz zu, wenn sie einen freien Platz hat. Wenn Einrichtung 1 Ihre Vormerkung bearbeitet hat und keinen Platz anbieten kann, wird Ihre Vormerkung an Einrichtung 2 weitergeleitet usw. Von den Einrichtungen erhalten Sie zeitnah eine Mitteilung mit der Information ab wann und in welcher Einrichtung Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Bitte nehmen Sie erst nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Einrichtung Kontakt mit der Einrichtungsleitung auf!

6. Kann ich Änderungen in der Vormerkung machen?
Ja, das können Sie, allerdings nur dann, wenn Sie selbst die Vormerkung gemacht und ein Passwort vergeben haben (bitte merken Sie sich Ihr Passwort) und Sie noch keine Platzzusage haben. Mit dem Passwort können Sie auf Ihre Maske gehen und die gewünschten Änderungen vornehmen. Bitte speichern Sie hinterher Ihre Änderungen! Nur dann ist Ihre Änderung auch tatsächlich sichtbar und kann vonden Einrichtungen weiter bearbeitet werden. Bedenken Sie bitte, dass die Kindergartenleitung langfristig plant. Zu viele und zu kurzfristige Änderungen sollten möglichst vermieden werden, da sie diese beeinträchtigen.

7. Ich kann den gewünschten Kindergarten/die gewünschte Krippe nicht auswählen.
In der Maske zur Zentralen Vormerkung können Sie drei Einrichtungen auswählen. Vor jeder Einrichtung können Sie die gewünschte Betreuungszeit angeben. Sollten Sie eine Einrichtung nicht auswählen können, liegt es häufig daran, dass die gewünschte Betreuungszeit in dieser Einrichtung nicht angeboten wird oder Sie die Betreuungszeit für Kinder unter drei Jahren (U3) und über drei Jahren (Ü3) verwechselt haben. Um Ihnen einen schnellen Überblick über alle Betreuungszeiten geben zu können, haben wir auf der Homepage eine PDF-Datei hinterlegt, die Ihnen eine Übersicht aller Einrichtungen mit den jeweiligen Betreuungszeiten gibt.

8. Muss ich drei Kindergärten/Krippen auswählen?
Nein, sie können bis zu drei Einrichtungen auswählen. Wir empfehlen Ihnen, die Auswahlmöglichkeiten auszunutzen. Mehr als eine Vormerkung pro Kind (jeweils im U3-und Ü3-Bereich) ist nicht erlaubt.

9. Muss für den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten eine neue Vormerkung gemacht werden?
Gilt dies auch, wenn die Krippe und der Kindergarten eine Einrichtung sind? Ja, für diesen Wechsel ist eine erneute Vormerkung erforderlich. Bitte füllen Sie dafür eine neue Vormerkung aus. Dies gilt auch, wenn die Krippe und der Kindergarten in einer Einrichtung sind. Dies sollte spätestens 6 Monate vor dem Wechsel in den Kindergarten geschehen.

10. Ich kann bis zu drei Einrichtungen auswählen. Ist die Einrichtung 1 dann auch meine Priorität 1?
Ja, es gibt eine Priorisierung. Das heißt, Einrichtung 1 hat auch Priorität 1. Erst, wenn die Einrichtung 1 Ihre Zentrale Vormerkung bearbeitet hat und keinen Platz anbieten kann, wird die Anfrage an Einrichtung 2 weitergeleitet, die bei Zusage Kontakt zu Ihnen aufnehmen wird, usw...

11. Wann bekomme ich von der Einrichtung Rückmeldung, ob ich in der ausgewählten Einrichtung einen Platz bekomme?
Sie erhalten spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum eineRückmeldung von der aufnehmenden Einrichtung.

12. Ich wohne nicht in Dettenheim und möchte auch nicht vor der Kita-Aufnahme nach Dettenheim ziehen?
Aufgrund des Rechtsanspruchs werden zuerst Dettenheimer Kinder bei der Platzvergabe berücksichtigt. Da die Plätze begrenzt sind, sind die Chancen für auswärtige Kinder, in Dettenheim einen Platz zu erhalten äußerst gering und eine Aufnahme ist nur in Ausnahme-/Härtefällen möglich. Deshalb empfehlen wir Ihnen, schauen Sie zuerst in Ihrem Wohnort nach den Betreuungsangeboten und melden Sie Ihr Kind vor Ort an. Wenn Sie nach dem Aufnahmewunsch zuziehen werden, so sind Nachweise hierfür erforderlich, z.B. ein Mietvertrag oder Kaufvertrag. Diese können Sie auf der Seite der Zentralen Vormerkung hochladen.

13. Was ist, wenn ich von allen ausgewählten Einrichtungen eine Absage erhalten habe?
Grundsätzlich haben Sie dann die Möglichkeit in der Eingabemaske andere/neue Einrichtungen auszuwählen. Für die Änderung der Einrichtung melden Sie sich mit Ihrem Passwort und Ihrem Benutzername erneut an. Sobald sich die Maske öffnet, können Sie die Änderung vornehmen. Alternativ setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

14. Ich habe von meiner Wunsch-Kita zum ausgewählten Aufnahmedatum keinen Platz erhalten und möchte mich auf die Warteliste setzen lassen.
Auch dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Hier können Sie sich auf den Status "Warteliste" setzen lassen, so wird Ihre Vormerkung von dieser Einrichtung weiterhin berücksichtigt, sobald ein Platz dort frei wird.

Erläuterungen zum Ausfüllen des Online-Formulars zur Zentralen Vormerkung

  • Nachdem Sie sich über die Betreuungsangebote für Krippen-und Kindergartenplätze in Dettenheim informiert haben, können Sie sich über das Vormerkportal registrieren.
  • Klicken Sie auf das Bild „Zentrale Vormerkung“.
  • Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, vergeben Sie ein individuelles Passwort und klicken Sie auf „Registrieren“.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Ordner. In der E-Mail wird Ihnen ein Link mitgeteilt, den Sie bestätigen müssen. Nach der Bestätigung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden und Ihre Vormerkung vornehmen in dem Sie alle notwendigen Angaben eintragen.
  • Wir empfehlen Ihnen, mehrere Einrichtungen auszuwählen. Sie können bis zu drei Kindertageseinrichtungen auswählen, bei denen Sie sich vormerken lassen möchten.
  • Bestätigen Sie die Datenschutzbestimmungen und erteilen Sie ggf. Ihr Einverständnis, dass die Vormerkung alternativ an andere Kindertagesstätten weitergegeben werden kann, falls in den Wunsch-Einrichtungen kein Platz vorgemerkt werden kann.
  • Speichern Sie den Fragebogen ab, damit ist Ihre Vormerkung registriert und kann bearbeitet werden.
  • Drucken Sie sich die Daten aus.
  • Die Kindertageseinrichtungen vergeben die Betreuungsplätze selbst. Von dort erhalten Sie eine Zusage per E-Mail, sofern ein Platz frei ist.
  • Wenn Sie den zugesagten Platz annehmen möchten, können Sie dies online innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Zusage-E-Mail tun. Hierfür folgen Sie dem Link, der Ihnen in der Zusage-E-Mail gesandt wurde. Sie sind verpflichtet, die Zusage innerhalb von 14 Tagen zu tätigen, da sonst der Platz im Nachrückverfahren anderweitig vergeben wird.
  • Vorrangig sind die Betreuungsplätze an Eltern zu vergeben, die mindestens 28 Stunden pro Woche berufstätig sind oder sich in einer vergleichbaren Situation befinden (siehe §24 SGB VIII). Hierfür ist eine Bestätigung des Arbeitgebers, der Ausbildungsstätte, etc. notwendig. Bitte füllen Sie die Arbeitgeberbescheinigung (PDF-Datei) aus und laden Sie das Formular in Ihrer Vormerkung hoch. Wenn beide Eltern berufstätig sind, bitten wir Sie, Bescheinigungen beider Arbeitgeber einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Vormerkung für einen Betreuungsplatz ohne Vorlage der Arbeitgeberbescheinigung/en nicht bearbeitet werden kann.
  • Sollte in den von Ihnen gewünschten Einrichtungen kein Platz zur Verfügung stehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und besprechen die weiteren Betreuungsmöglichkeiten.
  • Sie können mit Ihren Benutzerdaten jederzeit auf Ihre Vormerkung zugreifen und Ihre Daten bei Bedarf ändern. Ihre Vormerkung bleibt so lange gültig, bis Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen wurde oder Sie diese löschen möchten. In diesem Fall, teilen Sie uns dies bitte mit.
  • Die Entscheidung über die Zusage eines Krippenplatzes und eines Kindergartenplatzes wird frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmedatum getroffen. Erfolgen Vormerkungen unterjährig (z.B. bei Umzug), werden diese zeitnahbearbeitet.

Auszug aus dem KJHG –SGB VIII

§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildungbefinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichenJugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.