Allgemeines: Gemeinde Dettenheim

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Ortschaftsrat Rußheim

Durch die Hauptsatzung wurde für den Ortsteil Rußheim ein Ortschaftsrat auf unbestimmte Zeit eingeführt. Dieser besteht aus 6 Mitgliedern. Die Mitglieder werden zeitgleich mit den Gemeinderäten nach den selben Vorschriften gewählt. Der Rußheimer Ortschaftsrat der Gemeinde Dettenheim tagt in der Regel bei Bedarf im Sitzungssaal des Rußheimer Rathauses in öffentlicher Sitzung. Zuhörer sind recht herzlich willkommen.

Die wesentlichen Zuständigkeiten des Ortschaftsrates Rußheim sind:

  1. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die OrtschaftRußheim betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die die Ortschaft Rußheim betreffen.
  2. Dem Ortschaftsrat Rußheim sind nach der Hauptsatzung der Gemeinde Dettenheim auch verschiedene Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel übertragen, wenn diese Angelegenheiten nur die Ortschaft Rußheim betreffen.