Bürgermeister
Nach der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat Hauptorgan der Gemeinde. Der Bürgermeister ist dennoch die zentrale Figur der Gemeinde. Er wird per Direktwahl auf acht Jahre gewählt.
Der Bürgermeister als Gemeindeoberhaupt führt in seinem Amt drei wichtige Funktionen aus
- er ist stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse,
- er ist Chef der Verwaltung,
- er ist Repräsentant und Rechtsvertreter der Gemeinde.