Bodenrichtwerte: Gemeinde Dettenheim

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Bodenrichtwerte

Nach § 192 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen bei den Gemeinden selbstständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Zur zentralen Aufgabe des Gutachterausschusses gehört nach §193 BauGB die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten.

Der Bodenrichtwert stellt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen dar. Die Grundlage für die Ermittlung bildet die Kaufpreissammlung.Wertbeeinflussende Merkmale für die Feststellung sind hierbei die Lage des Grundstücks, der Entwicklungszustand des Grundstücks (baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland), die Art der baulichen Nutzung  - Wohngebiete (WA, MD); Mischgebiete (MI); Gewerbegebiete (GE), Sondergebiete (SO) sowie das Maß der baulichen Nutzung, welches die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ) umfasst.

Bei der Festlegung der Bodenrichtwerte wird grundsätzliche Altlastenfreiheit unterstellt.

Die Bodenrichtwertzonen und deren entsprechenden Werte können bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterauschusses Philippsburg, Oberhausen-Rheinhausen, Graben-Neudorf, Dettenheim und Linkenheim-Hochstetten sowie hier abgerufen werden:

Übersicht Bodenrichtwerte