Bürgermeisterin
Nach der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat
„Hauptorgan der Gemeinde“.
Die Bürgermeisterin ist dennoch die zentrale Figur der Gemeinde. Sie wird per Direktwahl auf 8 Jahre gewählt.
Die Bürgermeisterin als Gemeindeoberhaupt führt in ihrem Amt drei wichtige Funktionen aus
- sie ist stimmberechtigte Vorsitzende des Gemeinderats und aller seiner Ausschüsse,
- sie ist Chefin einer auf sie zugeschnittenen Verwaltung,
- sie ist Repräsentantin und Rechtsvertreterin der Gemeinde
Bürgermeisterin Ute Göbelbecker
Die Bürgermeisterstellvertreter sind ehrenamtlich tätig.
1. Bürgermeisterstellvertreter Dr. Rainer Oberacker
2. Bürgermeisterstellvertreter Manfred Oberacker
3. Bürgermeisterstellvertreter Erich Hager
4. Bürgermeisterstellvertreter Dr. Marco Al-Rawi