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Aktuelles

Informationen zur Grabräumung

Erstelldatum27.02.2026

Einzelgräber

 

Liegefrist bei Sargbestattung: 20 Jahre.

Liegefrist bei Urnenbeisetzung: 15 Jahre.

Nach Erfüllung (Beendigung) der Liegefrist kann ein Antrag auf Grabräumung gestellt werden.

Doppelgräber

 

Nutzungsdauer: 30 Jahre.

Mehr als 30 Jahre, wenn die Liegefrist des Zweitverstorbenen die 30 Jahre übersteigt (Einzelfälle).

Nach Beendigung der Nutzungsdauer kann ein Antrag auf Räumung gestellt werden.

Der Antrag auf Grabräumung ist auch möglich, wenn vor Ablauf der Nutzungsdauer die Liegefristen erfüllt sind.

Vorgehen:

- Antrag auf Grabräumung / durch die Hinterbliebenen.

Das Formular zum Antrag auf Grabräumung finden Sie auf unserer Homepage, im Bürgerbüro oder im Standesamt/Friedhofsverwaltung, Zimmer 121.

- Genehmigungsschreiben mit Rücklaufzettel / von der Friedhofsverwaltung.

Nach Prüfung der Voraussetzungen erhalten Sie ein Genehmigungsschreiben mit einem Rücklaufzettel.

- Rückmeldung an die Friedhofsverwaltung / durch die Hinterbliebenen oder die räumende Firma.

Nach Erledigung notieren Sie oder die räumende Firma auf dem Rücklaufzettel das Datum der Räumung und senden es per E-Mail an standesamt(@)dettenheim.de oder werfen es in den Briefkasten des Rathauses oder der Verwaltungsstelle.

http://www.dettenheim.de//rathaus-service/neuigkeiten/aktuelles