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Freilaufende Hunde und Hundekot – ein dauerhaftes Ärgernis
Erstelldatum27.02.2026
Liebe Hundehalterinnen und Hundehalter,
in der Gemeinde Dettenheim gehen regelmäßig Beschwerden ein – vor allem über Hundekot auf öffentlichen Flächen und auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
Hinzu kommen Meldungen über freilaufende Hunde, die nicht angeleint werden, obwohl sich andere Menschen, Hunde oder Weidetiere nähern. Solche Situationen können schnell gefährlich werden – für Menschen wie für Tiere.
Ein weiteres Problem: Hunde, die auf gepachteten Wiesen Löcher graben. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Menschen können sich verletzen, und landwirtschaftliche Maschinen können erheblichen Schaden nehmen. Auch das Ausbürsten der Hunde auf öffentlichen Flächen stellt ein ständiges Ärgernis dar.
Was die Polizeiverordnung dazu sagt
Nach § 9 der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung gilt:
- Im Innenbereich (nach §§ 30–34 Baugesetzbuch) müssen Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen angeleint werden.
- Hunde dürfen nicht frei umherlaufen, wenn keine Person anwesend ist, die das Tier durch Zuruf kontrollieren kann.
Warum Hundekot ein ernstes Problem ist
Hundekot auf Gehwegen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen oder Grünflächen ist nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsschädlich. Betroffen sind:
- Spaziergänger, die hineintreten
- Kinder auf Spielplätzen
- Der Bauhof, der täglich mit den Verschmutzungen konfrontiert ist
- Grundstückseigentümer, die verpflichtet sind, Gehwege zu reinigen
- Landwirte, deren Maschinen und Tiere durch Hundekot gefährdet werden
Hundekot kann Krankheitserreger enthalten, die für Weidetiere gefährlich sind. Beim Mähen oder Ernten kann er zudem in die Maschinen geraten – ein unappetitlicher und vermeidbarer Zustand.
Unser Appell an alle verantwortungsbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter
- Lassen Sie Ihren Hund nie unbeaufsichtigt laufen. Leinen Sie ihn an, sobald sich andere Menschen oder Tiere nähern. Im Innenbereich besteht Anleinpflicht.
- Meiden Sie Spielplätze. Dort sind Hunde grundsätzlich nicht erlaubt.
- Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein Geschäft verrichtet. Öffentliche Wege, Plätze, Grünanlagen und landwirtschaftliche Flächen sind tabu.
- Entfernen Sie den Hundekot, wenn Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft macht. Das ist Ihre Pflicht – nicht die der Gemeinde oder anderer Bürger.
- Wer diese Regeln missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden kann.
- Hundekot gehört in die Restmülltonne. Eine Tüte, ein Stück Papier oder eine Pappe reichen aus, um die Hinterlassenschaft Ihres Hundes aufzunehmen und korrekt zu entsorgen.
Wenn alle diese einfachen Regeln beachten, bleibt unsere Gemeinde sauber – und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken.
Ihr Ordnungsamt