Verpachtung der Jagdbezirke in Dettenheim
icon.crdate06.12.2024
Die Jagdbögen I, II, IIa, III, IV, V und VI in Dettenheim werden ab 1. April 2025 auf sechs Jahre bis 31.03.2031 verpachtet. Die Jagdbögen I, II, und III sind sowohl gemeinschaftliche Jagdbezirke als auch Eigenjagdbezirke der Gemeinde Dettenheim, die Jagdbögen IIa, IV, V und VI Eigenjagdbezirke der Gemeinde Dettenheim. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe. Der Nachweis der Jagdberechtigung ist vorzulegen.
Der jährliche Pachtzins beträgt 3,00 € pro Hektar Feld, 12,00 € pro Hektar Wald und 3,00 € für Gewässer (bei Halbierung der Fläche).
Die Gesamtpachtsumme pro Pachtjahr beträgt für die einzelnen Jagdbögen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mehrwehrsteuer für die Eigenjagdbezirke und aufgrund der neuesten Flächenberechnung der Jagdbezirke:
Jagdbogen I: 3.071,44 Euro
Jagdbogen II: 1.169,79 Euro
Jagdbogen IIa: 1.216,66 Euro
Jagdbogen III: 4.060,46 Euro
Jagdbogen IV: 2.267,66 Euro
Jagdbogen V: 3.511,81 Euro
Jagdbogen VI: 314,16 Euro
Einen Übersichtsplan über die Jagdbezirke in Dettenheim erhalten Sie hier: Übersichtsplan als PDF-Dokument
Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist für Donnerstag, den 20.02.2025 geplant.
Eine Interessensbekundung kann ab Montag, den 09.12.2024 bis spätestensFreitag, den 24.01.2025, 09:00 Uhr, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpacht“ bei der Gemeinde Dettenheim, Bächlestr. 33, 76706 Dettenheim, eingereicht werden. Die Jagdverpachtung erfolgt durch den Gemeinderat am 18.02.2025, nach vorheriger Anhörung des Ortschaftsrates. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hauptamtsleiter Goldberg, 07247/931-103 bzw. swen.goldberg(@)dettenheim.de