Aktuelles: Gemeinde Dettenheim

Seitenbereiche

SITZUNGSBERICHTaus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26.11.2024

icon.crdate29.11.2024

Im Folgenden informieren wir Sie über die Beschlüsse sowie die Abstimmungsergebnisse der oben genannten Sitzung. Im Ratsinformationssystem unter www.dettenheim.de-> Rathaus&Service -> Gemeinderat -> Ratsinformationssystem bzw. unter https://dettenheim.ris-portal.de sind die Sitzungsunterlagen abrufbar.

TOP 1.Festlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer ab 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform und Anpassung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025 gemäß Anlage

  1. mit einem Hebesatz für die Grundsteuer A von 400 v.H.
  2. mit einem Hebesatz für die Grundsteuer B von 135 v.H.
  3. den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 360 v.H. zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss zu Ziffer 1 wurde mehrheitlich zugesimmt.

Dem Beschluss zu Ziffer 2 wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem Beschluss zu Ziffer 3 wurde mehrheitlich zugestimmt.

TOP 2.Fortschreibung der Globalberechnung für Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge

Beschluss:

  1. Der Globalberechnung der Allevo Kommunalberatung vom 04.06.2024 für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung wird zugestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über die Beitragssätze vorgele­gen. Die Gemeinde erhebt Beiträge für ihre öffentlichen Einrichtungen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung.
  2. Die Globalberechnung für den Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeitrag wird sowohl auf der Flächenseite als auch auf der Kostenseite auf einen Zeitraum bis einschließlich des Jahres 2030 ausgerichtet.
  3. Flächenseite
  • Die Gemeinde wählt als Beitragsmaßstab für den Abwasser- und den Wasserbereich den Maßstab Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor in der Ausgestaltung des Satzungsmusters des Gemeindetags Baden-Württemberg.
  • Sämtliche Unterlagen zur Flächenseite haben bei der Beratung vorgelegen. Die Richtigkeit der Flächenübertragungen anhand von Bebauungsplänen und sonstigen Unterlagen in die Globalberechnung wird festgestellt. Insbesondere den Ausführungen zur Geschossbestimmung in Ziffer 11.3 der Erläuterungen wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Die Deckungsgleichheit zwischen Klärwerkskapazitäten und in die Globalberechnung eingestellten Flächen wird, wie in den Erläuterungen in Ziffer 12 dargestellt, hiermit festgestellt.
  • Die Zukunftsflächen (Z-Flächen), für die noch keine Bebauungspläne aufgestellt wurden, sind in den Flächenberechnungen und Flächendarstellungen der Globalberechnung mit prognostischen Angaben über die zu erwartende Größe und Ausdehnung, Bebauungscharakter und Bauleitziele wie Geschossflächenzahlen und Geschosszahlen und Straßenflächen enthalten. Es wird den in der Globalberechnung gemachten Prognoseaussagen ausdrücklich zugestimmt.

Bei den Neubaugebieten werden bei Wohngebieten 17,5 % und bei Gewerbe­gebieten 20 % der Bruttofläche als Stra­ßenflächen in Abzug gebracht.

4. Kostenseite

  • Die in die Globalberechnung eingestellten künftigen Investitionen ergeben sich aus den geplanten Flächenerschließungen und den sonstigen künftigen Investitionen. Den Kosten wird einschließlich der 4,0 %-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Abwasserbeseitigung (inkl. MwSt) und der 3,7%-igen Preissteigerungsrate pro Jahr bei der Wasserversorgung (ohne MwSt) zugestimmt.
  • Der Teil der Grundstücksanschlüsse im Bereich der öffentlichen Straßenflächen wird in den Beitrag einbezogen. Dieser Leitungsabschnitt soll Teil der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sein.
  • Die Regenbecken und die Zuleitungssammler werden, wie in der Globalberechnung dargestellt, dem Klärbereich zugeordnet.

5. Abzugskapitalien

  • Das öffentliche Interesse wird, wie in der Globalberechnung berücksichtigt, auf 5 % festgesetzt.
  • Der Pflichtgebührenfinanzierungsanteil wird mit 5 % berücksichtigt.
  • Der Straßenentwässerungsanteil für Mischwasserkanäle wird nach der kostenorientierten Berechnungsmethode unter Bezugnahme auf eine ortsspezifische Berechnung auf 27 % der maßgebenden Kosten festgesetzt.

Der Gemeinderat entscheidet sich dafür, den Satz für die Straßenentwässerung von Mischwasserkanälen auf Regenüberlaufbecken (MW) und Sammler (MW) zu übertragen und hierfür keine eigene Berechnung durchzuführen. Von der abflussmengenorientierten Berechnungsmethode wird für die Regenüberlaufbecken und Zuleitungssammler kein Gebrauch gemacht. Der Anteil der Straßenentwässerung bei Regenüberlaufbecken und Sammlern wird deshalb ebenfalls auf 27 % festgesetzt.

Aus den Regenwasserkosten des Trennsystems sollen 50 % Straßenentwässerungs­anteil abgezogen werden.

Der Straßenentwässerungsanteil an den Investitionskosten der Kläranlage wird in Anlehnung an den von der Rechtsprechung akzeptierten Abzug mit 5 % pauschaliert.

  • Den in der Globalberechnung enthaltenen Ermessensentscheidungen (vgl. Erläuterungen Ziff. 16) wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Die Beiträge der Gemeinde Dettenheim werden als Auswirkung der Globalberechnung in der Abwasser- und Wasserversorgungssatzung wie folgt geändert:

- für den öffentlichen Abwasserkanal 5,18 €/m² Nutzungsfläche

- für den mechanischen und
biologischen Teil des Klärwerks
mit Zuleitungssammlern und Regenbecken 2,10 €/m² Nutzungsfläche

- für die Wasserversorgung 5,72 €/m² Nutzungsfläche
(Hinzu kommt bei der Wasserversorgung noch die Mehrwertsteuer.)

Weitere Teilbeiträge bleiben vorbehalten.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3.Kalkulation der Wassergebühr 2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Der vorliegenden Kalkulation der Wassergebühr für das Jahr 2025 mit der zugrundeliegenden Kosten- und Erlösplanung wird zugestimmt.

2. Die Verbrauchsgebühr von 1,70 €/cbm auf 1,90 €/cbm zu erhöhen.

3. Die Grundgebühr für Zähler mit Nenngröße Q3 = 2,5 und 4 von 54 €/Jahr (4,50 €/Monat) und für Zähler mit Nenngröße Q3 = 10 und Q3 = 16 von 66 €/Jahr (5,50 €/Monat) bleibt gleich.

4. Der voraussichtliche Verlust von 45.600 € wird verwendet für
- den Ausgleich der Unterdeckung aus 2020 von 3.048,86 € (Restbetrag)
- den Ausgleich der Überdeckung aus 2021 von 371,12 €
- den Teil-Ausgleich der Überdeckung aus dem Jahr 2022 iHv 48.277,74 €.

5. Die Wasserversorgungssatzung (7. Änderungssatzung) wird gemäß Anlage zum 01.01.2025 angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 4.Kalkulation der Abwassergebühren 2025

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

Schmutzwassergebühr

1. Der Gemeinderat beschließt das gebührenrechtliche Ergebnis von -84.054,89€ für das Jahr 2021 und von +2.388,58€ für das Jahr 2022.

2. Der vorliegenden Kalkulation der Schmutzwassergebühr für das Jahr 2025 mit der zugrundeliegenden Kosten- und Erlösplanung wird zugestimmt.

3. Die Verbrauchsgebühr von 2,73 €/cbm bleibt zum 01.01.2025 unverändert.

4.Die voraussichtliche Überdeckung von 4.050,00 € ist aufgrund eines Unterdeckungsbetrages aus 2021 in Höhe von 18.915,17 € und eines Überdeckungsbeitrages aus 2022 in Höhe von 14.865,17 € (Teilbetrag) zu erwirtschaften.

Niederschlagswassergebühr

1. Der Gemeinderat beschließt das gebührenrechtliche Ergebnis von +37.378,02 € für das Jahr 2021 und von +26.075,53 € für das Jahr 2022.

2. Der vorliegenden Kalkulation der Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2025 mit der zugrundeliegenden Kosten- und Erlösplanung wird zugestimmt.

3. Die Niederschlagswassergebühr von 0,30 €/m² versiegelter Fläche bleibt zum 01.01.2025 unverändert.

4. Die voraussichtliche Unterdeckung in Höhe von 28.800,00 € wird mit einer Überdeckung aus dem Jahr 2021 von 15.912,99 € (Restbetrag) und aus dem Jahr 2022 von 19.580,00 € (Teilbetrag) ausgeglichen.

Abwassersatzung

1. Die Abwassersatzung (11. Änderungssatzung) wird gemäß Anlage zum 01.01.2025 angepasst.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 5.Jagdpacht 2025

Festlegung der Eckwerte der Jagdpachtverträge

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass

  1. die Jagdverpachtung zur freihändigen Vergabe vorgenommen wird.
  2. die Pachtkriterien entsprechend des beiliegenden Entwurfs des Musterpachtvertrages festgelegt werden.
  3. Entschädigungen durch Tierseuchen im zuständigen Gremium behandelt werden und nicht Gegenstand der Jagdpachtverträge sind.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6.Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung 2025 sowie Zustimmung zur Satzung der Jagdgenossenschaft

Beschluss:

  • Der Gemeinderat beschließt, die Versammlung der Jagdgenossenschaft Dettenheim auf Donnerstag, den 20. Februar 2025, um 17:00 Uhr im Ratssaal des Bürgermeisteramtes Liedolsheim einzuberufen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Tagesordnungspunkte für die Versammlung aufzustellen und im Amtsblatt zu veröffentlichen.
  • Ferner wird zugestimmt, dass Herr Bürgermeister Bolz oder eine von ihm beauftragte Person zum Versammlungsleiter bestimmt und Herr Goldberg sowie Frau Gilliar aus der Gemeindeverwaltung als Schriftführer bestellt werden.
  • Dem als Anlage beigefügten Entwurf der Satzung der Jagdgenossenschaft wird zugestimmt.
  • Dem Beschluss der Jagdgenossenschaft, die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dem Gemeinderat gemäß den gesetzlichen Regelungen zu übertragen, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der vorgelegte Satzungsentwurf ohne inhaltliche Änderungen von der Jagdgenossenschaftsversammlung als Satzung beschlossen wird.
  • Die Aufgaben nach § 11 Nr.2 und Nr.3a)-e) und g)-k) der Satzung werden zur dauernden Erledigung auf den Bürgermeister übertragen
  • Solange die Verwaltung dem Gemeinderat übertragen ist, erfolgt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke der Gemeinde zusammen mit dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 7.Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren

Umbau u. Sanierung eines best. Wohnhauses u. Errichtung einer Dachgaube

Gemarkung Liedolsheim, Albert-Schweitzer-Straße

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben in der Albert-Schweitzer-Straße das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 8.Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren

Nutzungsänderung: Umbau Scheune zu Wohnhaus

Gemarkung Liedolsheim, Hochstetter Straße

Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben in der Hochstetter Straße das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde zugestimmt.

TOP 9.Bekanntgabe der erteilten Baugenehmigungen und der vollständig eingereichten Anträge im Kenntnisgabeverfahren

- Hauptstraße

- Bächlestraße

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Bekanntgaben zur Kenntnis.

TOP 10.Verlegung der Bürgerfragestunde auf den Beginn der Gemeinderatssitzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Verlegung der Bürgerfragestunde ab dem 01.01.2025 auf den Beginn der Gemeinderatssitzung und fasst den § 27 der Geschäftsordnung wie folgt:

§ 27 Fragestunde

  1. Einwohner und die ihnen gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen nach § 10 Abs. 3 und 4 GemO können bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats Fragen zu Gemeindeangelegenheiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde).

(2) Grundsätze für die Fragestunde:

a) Die Fragestunde findet in der Regel am Beginn jeder öffentlichen Sitzung statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten.

b) Jeder Frageberechtigte im Sinne des Absatzes 1 darf in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurz gefasst sein und sollen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

c) Zu den gestellten Fragen, Anregungen und Vorschlägen nimmt der Vorsitzende Stellung. Kann zu einer Frage nicht sofort Stellung genommen werden, so wird die Stellungnahme in der folgenden Fragestunde abgegeben. Ist dies nicht möglich, teilt der Vorsitzende dem Fragenden den Zeitpunkt der Stellungnahme rechtzeitig mit. Widerspricht der Fragende nicht, kann die Antwort auch schriftlich gegeben werden. Der Vorsitzende kann unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO von einer Stellungnahme absehen, insbesondere in Personal-, Grundstücks-, Sozialhilfe- und Abgabensachen sowie in Angelegenheiten aus dem Bereich der Sicherheits- und Ordnungsverwaltung.

- § 33 Abs. 4 GemO -

Abstimmungsergebnis:

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Die Gemeinderatssitzung endete mit Bekanntgaben & Verschiedenes, sowie mit Fragen der Gemeinderäte und der Bürgerschaft.