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Merkblätter und Vorgaben des Bauamts Dettenheim

Wärmedämmung und Fassadenverkleidung auf öffentlicher Fläche

Um den Genehmigungsprozess zu vereinfachen, hat die Gemeinde Dettenheim eine verbindliche Regelung zur Wärmedämmung und Fassadenverkleidung erlassen. Diese gilt für bauliche Maßnahmen, wenn sie in öffentliche Bereiche wie Gehwege ragen.

Die erforderliche Zustimmung der Gemeinde können Sie beim Bauamt beantragen. Bitte reichen Sie dazu einen Nachweis über die Dicke der geplanten Wärmedämmung oder Fassadenverkleidung ein.

Information und Vorgabe des Bauamts der Gemeinde Dettenheim für Wärmedämmung und Fassenverkleidung auf öffentlicher Fläche (PDF-Dokument, 272,69 KB, 24.09.2025)

Nachbarrecht

Im Alltag kommt es immer wieder zu Fragen rund um die Gestaltung von Grundstücksgrenzen – sei es beim Bau eines Zauns, bei der Bepflanzung entlang der Grenze oder bei der Nutzung angrenzender Flächen. Damit das nachbarschaftliche Zusammenleben nicht nur freundlich, sondern auch rechtlich einwandfrei funktioniert, gelten bestimmte Regelungen, die im Nachbarrecht verankert sind. Dabei handelt es sich um privatrechtliche Vorschriften, die das Verhältnis zwischen benachbarten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern regeln und nicht dem öffentlichen Baurecht unterliegen.

Merkblatt Nachbarrecht Gemeinde Dettenheim (PDF-Dokument, 109,42 KB, 24.09.2025)

private Fettabschneider

Betriebe in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich benötigen in der Regel einen
Fettabscheider. Grund dafür ist, dass beim Spülen oder Reinigen Fette ins Abwasser
gelangen können. Diese setzen sich in den Kanälen ab, führen zu Geruchsbildung,
Verstopfungen und können durch chemische Umwandlungsprozesse Betonleitungen
beschädigen. Ziel ist es daher, Fette bereits vor dem Eintritt in die Kanalisation
zurückzuhalten. Für den Grundstcükseigentümer gelten hierbei bestimmte Pflichten.

Merkblatt Fettabschneider Gemeinde Dettenheim (PDF-Dokument, 166,89 KB, 24.09.2025)

http://www.dettenheim.de//leben-wohnen/bauen-grundstuecke/merkblaetter-und-vorgaben-des-bauamts-dettenheim