Für Gebäudegrundstücke ist eine eindeutige Hausnummer erforderlich, damit diese für Rettungsdienste, Postzustellung und Besucher schnell auffindbar sind. Die Vergabe einer Hausnummer erfolgt auf Antrag.
Antragstellung
Die Hausnummer kann formlos beantragt werden. Der Antrag kann wahlweise per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag folgende Unterlagen ein:
- Plan / Lageplan mit eindeutiger Kennzeichnung des Hauseingangs
- Vollständige Anschrift des Antragstellers
- Bei Neubau: Datum der Baugenehmigung / Bei Grundstücksteilung: Fortführungsnachweis
Hinweise
- Die Hausnummer wird von der zuständigen Behörde festgelegt und schriftlich mitgeteilt.
- Bitte bringen Sie die Hausnummer gut sichtbar am Gebäude an, sobald diese zugeteilt wurde.
- Eine frühzeitige Beantragung wird empfohlen, insbesondere vor Bezug oder Fertigstellung des Gebäudes.