Antrag auf Abnahme einer zweiten Wasseruhr (Gartenwasserzähler)
Allgemeine Informationen
Information zum Einbau des Gartenwasserzählers
Der Gartenwasserzähler ist von Ihnen oder einem Installateur Ihrer Wahl nach der Hauptwasseruhr - frostsicher - fest in die Leitung zu installieren. Es muss sichergestellt sein, dass das über diese Wasseruhr laufende Wasser nicht in den Abwasserkanal gelangt, damit hier keine Abwassergebühr berechnet werden muss. Die Nutzung darf ausschließlich zur Gartenbewässerung bzw. -berieselung erfolgen.
Nach Ablauf der gesetzlichen Eichzeit (sechs Jahre) ist der Gartenwasserzähler auszutauschen, falls er weiterhin genutzt werden soll. Sie werden hierzu von der Gemeinde Dettenheim schriftlich aufgefordert.
Bitte informieren Sie uns anhand des Formulars im Anhang über den Einbau des Zählers. Ein Mitarbeiter der Gemeinde nimmt den Gartenwasserzähler dann ab. Nur so kann er bei uns im System erfasst werden und findet bei der nächsten Abrechnung Berücksichtigung.
Ansprechpartner
RechnungsamtBächlestr. 33
76706 Dettenheim

Ulrike Kirchner-Seubert
Zi.. 213 (07247) 931212
(07247) 931133