Abmeldung eines Wohnsitzes
Allgemeine Informationen
Mit der Änderung des Meldegesetzes zum 01. Juni 2004 hat der Gesetzgeber die Pflichten für das Abmelden beim Einwohnermeldeamt gelockert. Sollten Sie aus Dettenheim wegziehen, müssen Sie sich nur noch beim Einwohnermeldeamt abmelden, wenn Sie
- aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und anschließend eine Wohnung im Ausland beziehen.
- für mehrere Wohnungen gemeldet sind (Haupt- und Nebenwohnsitz) und aus einer dieser Wohnungen ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen.
In den übrigen Fällen reicht die Anmeldung in der neuen Wohnung aus; eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht notwendig
Ansprechpartner
HauptamtBächlestr. 33
76706 Dettenheim

Angelika Kurz
Zi.: 114 (07247) 931114
Annette Süß (07247) 931115
Sibille van Mierlo
Huttenheimer Straße 28
76706 Dettenheim (07255) 9344
(07255) 9504