Antrag auf Gestattung/ Ausschankerlaubnis
Allgemeine Informationen
Öffentliche Vereinsveranstaltungen mit Abgabe von Getränken und Speisen gegen Entgelt
Für viele Ortsvereine und Institutionen stellen sich im Jahresverlauf zahlreiche öffentliche Veranstaltungen und Feste dar.
Unerlässlich darüber ist meist der Verkauf von Getränken und Speisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Fällen unbedingt eine Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes bei der Gemeinde einzuholen ist.
Dies sollte rechtzeitig, mindestens 2 Kalenderwochen vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt beantragt werden.
Die Gestattungen werden gegen geringe Gebühr wie beantragt erteilt.
Neben dem Antragssteller erhalten etliche Behörden eine Ausfertigung der Gestattung, um informiert zu sein und die Einhaltung von Vorschriften überwachen zu können.
Um Beachtung wird gebeten, Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Kosten
Kosten für einen Tag 15,00 €; für jeden weiteren Tag 8,00 €
Ansprechpartner
HauptamtBächlestr. 33
76706 Dettenheim

Ingrid Bruckschen
Zi.: 119 (07247) 931119